Waffensachkunde
Sportschützen benötigen neben der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung auch einen Nachweis der Sachkunde nach §7 WaffG.
Auf Grund gestiegener Anforderungen des Gesetzgebers und in immer kürzer Zeit beschlossener Änderungen des Waffengesetzes wird eine fachlich fundierte und zeitlich ausreichende Vorbereitung für die Sachkundeprüfung von immer größerer Bedeutung.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden entschlossen, Lehrgänge für die Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG anzubieten.
Die Teilnehmer (m/w/d) erlernen den sicheren Umgang mit Schusswaffen und die dazugehörigen gesetzlichen Grundlagen.
Für Sportschützen bieten wir eine fundierte Waffensachkunde-Ausbildung an. Unsere Ausbilder sind begeisterte Sportschützen und Mitglieder in verschiedenen Vereinen und Schießsportverbänden. Sie verfügen über umfangreiches Know-how und Erfahrung. Die Sachkundelehrgänge finden in der Regel an Wochenenden statt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse im Bereich Schießsport zu erweitern.
Da die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleisten muss, sind als Mindestdauer für Sportschützen (ohne Prüfung) grundsätzlich 18 Vollstunden bzw. 24 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten) vorauszusetzen.
Umfang der Waffensachkunde:
(findet nur statt bei einer Teilnehmeranzahl von 8-10 Teilnehmern)
Kenntnisvermittlung über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften:
• Waffenrecht
• Beschussrecht
• Notwehr und Notstand
Kenntnisvermittlung auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition):
• hinsichtlich Funktionsweise
• Innen- und Außenballistik
• Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses
• verbotene Gegenstände, die keine Schusswaffen sind
• Funktions- und Wirkungsweise sowie Reichweite
Kenntnisvermittlung über die sichere Handhabung:
• von Waffen und Munition, einschließlich ausreichender
• Fertigkeiten im Schiessen mit Munition
Prüfung:
• Prüfungsvorbereitung
• Schriftliche und praktische Prüfung
Voraussetzungen für die Teilnahme:
• vollendetes 18. Lebensjahr
• Beherrschung der deutschen Sprache (unsere Lehrgangs- und Prüfungsmaterialien sind ausschließlich in Deutsch verfügbar)
• keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis
• Gesamte Lehrgangsgebühren müssen vor Lehrgangsbeginn gezahlt werden
Anfrageformular zum Waffensachkundelehrgang